Ugrás a tartalomra

Arbeiten neben der Rente – der steuerlich günstigste Weg

Ungarn behandelt arbeitende Rentner ungewöhnlich großzügig: Vom Bruttolohn wird nur die Einkommensteuer von 15 % abgezogen, keine Sozialbeiträge. Damit bleiben 85 % übrig – bei einem regulären Arbeitnehmer sind es 66,5 %. Für Zugezogene im Ruhestand ist das eine der attraktivsten Regelungen des Landes.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze
  • Zahlen arbeitende Rentner in Ungarn Sozialbeiträge: Nein.
  • Wird die ungarische Rente gekürzt, wenn ich daneben arbeite: Nein, es gibt keine Hinzuverdienstgrenze.
  • Gilt die Beitragsfreiheit auch mit einer deutschen Rente: Das hängt vom Einzelfall ab und sollte vor der Arbeitsaufnahme mit der ungarischen Sozialversicherung oder einem Berater geklärt werden.
📢 Seit 2026 auch für den Arbeitgeber günstig: Wer einen Altersrentner beschäftigt, zahlt keine Sozialabgabe von 13 %. Das macht Rentner am Arbeitsmarkt deutlich attraktiver – ein Argument, das Sie in Gehaltsverhandlungen nutzen können.

Der Unterschied in Zahlen

Bei einem Bruttolohn von 400.000 HUF im Monat:

PositionRegulärer ArbeitnehmerAltersrentner
Bruttolohn400.000 HUF400.000 HUF
Einkommensteuer (15 %)−60.000 HUF−60.000 HUF
Sozialversicherung (18,5 %)−74.000 HUF0 HUF
Netto266.000 HUF340.000 HUF
Arbeitgeberabgabe (13 %)52.000 HUF0 HUF

Der Unterschied beträgt 74.000 HUF im Monat – bei identischem Bruttolohn. Auf das Jahr gerechnet sind das fast 900.000 Forint.

Warum ist das so? Seit 2019 begründet die Beschäftigung eines Altersrentners nach ungarischem Recht kein Versicherungsverhältnis. Wer bereits Rente bezieht, braucht keinen weiteren Versicherungsschutz aufzubauen – also entfallen die Beiträge auf beiden Seiten.

Wer gilt als Rentner im Sinne dieser Regel?

Entscheidend ist der Bezug einer eigenen Altersrente (saját jogú nyugdíj). Dazu zählen:

  • die reguläre Altersrente,
  • die Frauenrente nach 40 anrechenbaren Jahren,
  • in bestimmten Fällen auch eine ausländische Altersrente.

Nicht dazu zählen Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsleistungen – für diese gelten die normalen Beitragsregeln.

Für deutsche Rentner besonders wichtig: Ob eine deutsche Altersrente für diese Einordnung anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab und sollte vor der Arbeitsaufnahme mit der ungarischen Sozialversicherung oder einem Berater geklärt werden. Die Einordnung entscheidet über eine Differenz von 18,5 % Ihres Bruttolohns – das ist zu viel, um es auf gut Glück anzunehmen.

Berechnen Sie Ihr Gesamteinkommen

Der Rechner zeigt, wie viel Ihnen aus Rente und Arbeitslohn zusammen monatlich netto bleibt.

Zum Rechner „Rente + Arbeit" →

Mindert die Arbeit die Rente?

Nein. Wer in Ungarn eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen – die Rente wird nicht gekürzt. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze wie sie in Deutschland früher galt.

Im Gegenteil: Arbeit neben der Rente kann die Rente sogar erhöhen. Für jedes Jahr mit Erwerbstätigkeit nach Rentenbeginn steht ein Zuschlag von 0,5 % zu, der auf Antrag festgesetzt wird.

Was ist mit der deutschen Rente?

Ob Ihre deutsche Rente in Ungarn zu versteuern ist, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen – und das behandelt gesetzliche Rente, Betriebsrente und Beamtenpension unterschiedlich. Die Rechtslage hat sich zudem mehrfach geändert.

Eine pauschale Antwort wäre hier unseriös. Klären Sie diesen Punkt vor dem Umzug mit jemandem, der beide Systeme kennt – die Unterschiede zwischen den Rentenarten sind erheblich.

Als Rentner selbstständig tätig sein

Auch die Selbstständigkeit ist attraktiv: Rentner-Unternehmer gelten als „ergänzend tätig" (kiegészítő tevékenységű), und für sie entfällt die Mindestbeitragspflicht.

Das ist ein bedeutender Unterschied. Ein hauptberuflicher Einzelunternehmer zahlt Beiträge auf mindestens den Mindestlohn – über 100.000 HUF monatlich, auch ohne Umsatz. Für Rentner entfällt das vollständig: Sie zahlen nur auf den tatsächlichen Gewinn.

Wer im Ruhestand gelegentlich berät, übersetzt oder vermietet, findet hier also eine sehr günstige Konstellation.

Was Sie trotzdem beachten sollten

Krankenversicherung

Da kein Versicherungsverhältnis entsteht, erwerben Sie über die Arbeit keinen Anspruch auf Krankengeld. Ihre Gesundheitsversorgung läuft über den Rentnerstatus beziehungsweise – bei deutscher Rente – über das Formular S1. Details dazu im Artikel zur TAJ-Karte.

Steuerermäßigungen

Die Einkommensteuer von 15 % lässt sich weiter senken. Auch Rentner können die persönliche Ermäßigung bei chronischer Erkrankung geltend machen – 16.140 HUF monatlich, und bis zu fünf Jahre rückwirkend.

Die Steuererklärung

Der Arbeitslohn erscheint im NAV-Entwurf, die deutsche Rente jedoch nicht. Wenn Sie ausländische Einkünfte beziehen, müssen Sie den Entwurf ergänzen – die Frist ist der 20. Mai.

Welche Tätigkeitsformen infrage kommen

Die Beitragsfreiheit gilt unabhängig davon, in welcher Form Sie arbeiten – die Wahl beeinflusst aber Verwaltungsaufwand und Flexibilität.

Arbeitsverhältnis

Der einfachste Weg. Der Arbeitgeber führt die 15 % Einkommensteuer ab, Sie erhalten den Rest. Auch Teilzeit ist möglich, ohne dass sich an der steuerlichen Behandlung etwas ändert. Für den Arbeitgeber ist die entfallende Sozialabgabe von 13 % ein spürbarer Vorteil – erwähnen Sie das ruhig im Gespräch.

Auftragsverhältnis

Für projektbezogene Tätigkeiten geeignet. Hier können Sie zusätzlich eine Kostenpauschale von 10 % geltend machen oder Kosten einzeln nachweisen, was die Bemessungsgrundlage weiter senkt. Ab 2026 ist zudem das neue Dauerauftragsverhältnis zu beachten, das eigene Regeln zur Mindestbemessungsgrundlage kennt.

Eigenes Gewerbe

Für regelmäßige selbstständige Tätigkeit. Als Rentner gelten Sie als „ergänzend tätig", womit die Mindestbeitragspflicht entfällt – das ist der entscheidende Unterschied zu hauptberuflichen Unternehmern, die über 100.000 Forint monatlich zahlen, auch ohne Umsatz. In Verbindung mit der Pauschalsteuer und ihrer Kostenpauschale von 45 bis 90 % ergibt sich eine sehr niedrige Gesamtbelastung.

Ein praktischer Hinweis zur Reihenfolge: Klären Sie zuerst die Anerkennung Ihres Rentenstatus, dann die Krankenversicherung, und erst danach die Tätigkeitsform. Wer in umgekehrter Reihenfolge vorgeht, muss unter Umständen einen bereits angemeldeten Gewerbebetrieb wieder umstellen.

Häufig gestellte Fragen

Ich beziehe deutsche Rente und will in Ungarn arbeiten – geht das?

Als EU-Bürger ja, ohne Arbeitserlaubnis. Zu klären ist, ob Ihre deutsche Rente für die beitragsfreie Behandlung anerkannt wird und wie sich das auf Ihre Krankenversicherung auswirkt.

Muss ich mich ungarisch krankenversichern?

Wer eine deutsche Rente bezieht und nach Ungarn zieht, bleibt in der Regel im deutschen System und erhält mit dem Formular S1 Zugang zur ungarischen Versorgung. Die Träger rechnen die Kosten untereinander ab.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Entscheidend ist der Rentenbezug, nicht das Alter.

Lohnt sich das gegenüber Deutschland?

Steuerlich in vielen Fällen ja: 15 % ohne Sozialabgaben ist im europäischen Vergleich sehr günstig. Gegenzurechnen sind die höheren Verbrauchssteuern und die Frage, wo Ihre Rente besteuert wird – das ist der Punkt, der die Gesamtrechnung entscheidet.