Arbeiten neben der Rente – der steuerlich günstigste Weg
Ungarn behandelt arbeitende Rentner ungewöhnlich großzügig: Vom Bruttolohn wird nur die Einkommensteuer von 15 % abgezogen, keine Sozialbeiträge. Damit bleiben 85 % übrig – bei einem regulären Arbeitnehmer sind es 66,5 %. Für Zugezogene im Ruhestand ist das eine der attraktivsten Regelungen des Landes.
Aktualisiert:
- Zahlen arbeitende Rentner in Ungarn Sozialbeiträge: Nein.
- Wird die ungarische Rente gekürzt, wenn ich daneben arbeite: Nein, es gibt keine Hinzuverdienstgrenze.
- Gilt die Beitragsfreiheit auch mit einer deutschen Rente: Das hängt vom Einzelfall ab und sollte vor der Arbeitsaufnahme mit der ungarischen Sozialversicherung oder einem Berater geklärt werden.
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Der Unterschied in Zahlen
Bei einem Bruttolohn von 400.000 HUF im Monat:
| Position | Regulärer Arbeitnehmer | Altersrentner |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 400.000 HUF | 400.000 HUF |
| Einkommensteuer (15 %) | −60.000 HUF | −60.000 HUF |
| Sozialversicherung (18,5 %) | −74.000 HUF | 0 HUF |
| Netto | 266.000 HUF | 340.000 HUF |
| Arbeitgeberabgabe (13 %) | 52.000 HUF | 0 HUF |
Der Unterschied beträgt 74.000 HUF im Monat – bei identischem Bruttolohn. Auf das Jahr gerechnet sind das fast 900.000 Forint.
Wer gilt als Rentner im Sinne dieser Regel?
Entscheidend ist der Bezug einer eigenen Altersrente (saját jogú nyugdíj). Dazu zählen:
- die reguläre Altersrente,
- die Frauenrente nach 40 anrechenbaren Jahren,
- in bestimmten Fällen auch eine ausländische Altersrente.
Nicht dazu zählen Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsleistungen – für diese gelten die normalen Beitragsregeln.
Berechnen Sie Ihr Gesamteinkommen
Der Rechner zeigt, wie viel Ihnen aus Rente und Arbeitslohn zusammen monatlich netto bleibt.
Zum Rechner „Rente + Arbeit" →Mindert die Arbeit die Rente?
Nein. Wer in Ungarn eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt hinzuverdienen – die Rente wird nicht gekürzt. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze wie sie in Deutschland früher galt.
Im Gegenteil: Arbeit neben der Rente kann die Rente sogar erhöhen. Für jedes Jahr mit Erwerbstätigkeit nach Rentenbeginn steht ein Zuschlag von 0,5 % zu, der auf Antrag festgesetzt wird.
Was ist mit der deutschen Rente?
Ob Ihre deutsche Rente in Ungarn zu versteuern ist, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen – und das behandelt gesetzliche Rente, Betriebsrente und Beamtenpension unterschiedlich. Die Rechtslage hat sich zudem mehrfach geändert.
Eine pauschale Antwort wäre hier unseriös. Klären Sie diesen Punkt vor dem Umzug mit jemandem, der beide Systeme kennt – die Unterschiede zwischen den Rentenarten sind erheblich.
Als Rentner selbstständig tätig sein
Auch die Selbstständigkeit ist attraktiv: Rentner-Unternehmer gelten als „ergänzend tätig" (kiegészítő tevékenységű), und für sie entfällt die Mindestbeitragspflicht.
Das ist ein bedeutender Unterschied. Ein hauptberuflicher Einzelunternehmer zahlt Beiträge auf mindestens den Mindestlohn – über 100.000 HUF monatlich, auch ohne Umsatz. Für Rentner entfällt das vollständig: Sie zahlen nur auf den tatsächlichen Gewinn.
Wer im Ruhestand gelegentlich berät, übersetzt oder vermietet, findet hier also eine sehr günstige Konstellation.
Was Sie trotzdem beachten sollten
Krankenversicherung
Da kein Versicherungsverhältnis entsteht, erwerben Sie über die Arbeit keinen Anspruch auf Krankengeld. Ihre Gesundheitsversorgung läuft über den Rentnerstatus beziehungsweise – bei deutscher Rente – über das Formular S1. Details dazu im Artikel zur TAJ-Karte.
Steuerermäßigungen
Die Einkommensteuer von 15 % lässt sich weiter senken. Auch Rentner können die persönliche Ermäßigung bei chronischer Erkrankung geltend machen – 16.140 HUF monatlich, und bis zu fünf Jahre rückwirkend.
Die Steuererklärung
Der Arbeitslohn erscheint im NAV-Entwurf, die deutsche Rente jedoch nicht. Wenn Sie ausländische Einkünfte beziehen, müssen Sie den Entwurf ergänzen – die Frist ist der 20. Mai.
Welche Tätigkeitsformen infrage kommen
Die Beitragsfreiheit gilt unabhängig davon, in welcher Form Sie arbeiten – die Wahl beeinflusst aber Verwaltungsaufwand und Flexibilität.
Arbeitsverhältnis
Der einfachste Weg. Der Arbeitgeber führt die 15 % Einkommensteuer ab, Sie erhalten den Rest. Auch Teilzeit ist möglich, ohne dass sich an der steuerlichen Behandlung etwas ändert. Für den Arbeitgeber ist die entfallende Sozialabgabe von 13 % ein spürbarer Vorteil – erwähnen Sie das ruhig im Gespräch.
Auftragsverhältnis
Für projektbezogene Tätigkeiten geeignet. Hier können Sie zusätzlich eine Kostenpauschale von 10 % geltend machen oder Kosten einzeln nachweisen, was die Bemessungsgrundlage weiter senkt. Ab 2026 ist zudem das neue Dauerauftragsverhältnis zu beachten, das eigene Regeln zur Mindestbemessungsgrundlage kennt.
Eigenes Gewerbe
Für regelmäßige selbstständige Tätigkeit. Als Rentner gelten Sie als „ergänzend tätig", womit die Mindestbeitragspflicht entfällt – das ist der entscheidende Unterschied zu hauptberuflichen Unternehmern, die über 100.000 Forint monatlich zahlen, auch ohne Umsatz. In Verbindung mit der Pauschalsteuer und ihrer Kostenpauschale von 45 bis 90 % ergibt sich eine sehr niedrige Gesamtbelastung.
Häufig gestellte Fragen
Ich beziehe deutsche Rente und will in Ungarn arbeiten – geht das?
Als EU-Bürger ja, ohne Arbeitserlaubnis. Zu klären ist, ob Ihre deutsche Rente für die beitragsfreie Behandlung anerkannt wird und wie sich das auf Ihre Krankenversicherung auswirkt.
Muss ich mich ungarisch krankenversichern?
Wer eine deutsche Rente bezieht und nach Ungarn zieht, bleibt in der Regel im deutschen System und erhält mit dem Formular S1 Zugang zur ungarischen Versorgung. Die Träger rechnen die Kosten untereinander ab.
Gibt es eine Altersgrenze?
Nein. Entscheidend ist der Rentenbezug, nicht das Alter.
Lohnt sich das gegenüber Deutschland?
Steuerlich in vielen Fällen ja: 15 % ohne Sozialabgaben ist im europäischen Vergleich sehr günstig. Gegenzurechnen sind die höheren Verbrauchssteuern und die Frage, wo Ihre Rente besteuert wird – das ist der Punkt, der die Gesamtrechnung entscheidet.