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CSED, GYED, GYES – die ungarischen Mutterschaftsleistungen

Ungarn kennt drei aufeinanderfolgende Leistungen rund um die Geburt, und ihre Namen sagen deutschen Ohren zunächst nichts. Das System ist großzügiger, als viele erwarten – vor allem seit 2026, denn seither sind die beiden ersten Leistungen vollständig steuerfrei. Dieser Leitfaden ordnet ein, was wann in welcher Höhe zusteht.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze
  • Wie hoch ist das CSED in Ungarn 2026: Das CSED beträgt 100 % des Ausfallentgelts und wird 24 Wochen lang gezahlt.
  • Wie viel GYES gibt es in Ungarn: Das GYES beträgt 28.500 Forint brutto im Monat, abzüglich 10 % Rentenbeitrag also 25.650 Forint netto.
  • Darf man neben dem GYED arbeiten: Ja, unbegrenzt und ohne Kürzung der Leistung.
📢 Die große Änderung 2026: CSED, GYED und das Adoptionsgeld sind jetzt einkommensteuerfrei. Beim CSED bedeutet das netto 100 % des früheren Gehalts, beim GYED wird nur noch der Rentenbeitrag von 10 % abgezogen. Für viele Familien sind das mehrere zehntausend Forint mehr im Monat.

Die drei Leistungen im Überblick

CSEDGYEDGYES
Wann24 Wochen um die Geburtdanach bis zum 2. Geburtstagbis zum 3. Geburtstag
Höhe100 % des Gehalts70 %, gedeckeltfester Betrag
Obergrenzekeine451.920 HUF/Monat28.500 HUF brutto
Steuerkeinekeinekeine
Abzugkeiner10 % Rentenbeitrag10 % Rentenbeitrag
Versicherungszeit nötigjajanein

Das Muster ist klar: Je weiter die Geburt zurückliegt, desto niedriger die Leistung – und desto weniger hängt sie vom früheren Einkommen ab.

CSED – die ersten 24 Wochen

Das Mutterschaftsgeld (csecsemőgondozási díj) entspricht 100 % des Ausfallentgelts und wird für 24 Wochen gezahlt, die üblicherweise vier Wochen vor dem errechneten Termin beginnen.

Seit 2026 ist es vollständig steuerfrei, und auch Sozialbeiträge fallen nicht an. Eine Mutter mit 500.000 Forint Bruttogehalt erhält damit 500.000 Forint netto – mehr als im aktiven Arbeitsverhältnis, wo nach Steuer und Beiträgen 332.500 Forint blieben.

Voraussetzung: mindestens 365 Tage Versicherungszeit in den zwei Jahren vor der Geburt. Studienzeiten an einer Hochschule können unter Umständen angerechnet werden.

Der Vergleich zu Deutschland: Dort setzt sich die Leistung aus Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und einem Arbeitgeberzuschuss zusammen und deckt ebenfalls etwa das Nettogehalt ab, allerdings nur für 14 Wochen. Ungarn zahlt 24 Wochen – und seit 2026 auf Basis des Bruttos.

GYED – bis zum zweiten Geburtstag

Das Kinderbetreuungsgeld (gyermekgondozási díj) schließt an das CSED an und beträgt 70 % des früheren Gehalts – allerdings mit einer Obergrenze: höchstens 70 % des doppelten Mindestlohns, also 451.920 Forint monatlich im Jahr 2026.

Seit 2026 ist auch das GYED steuerfrei. Abgezogen wird nur der Rentenbeitrag von 10 %. Bei einem früheren Bruttogehalt von 500.000 Forint ergibt das:

PositionBetrag
70 % von 500.000350.000 HUF
Rentenbeitrag (10 %)−35.000 HUF
Netto315.000 HUF

Arbeiten neben dem GYED

Ein wichtiger Punkt: Sie dürfen während des GYED unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Leistung gekürzt wird. Diese Regelung heißt umgangssprachlich „GYED extra" und macht die Rückkehr in den Beruf finanziell attraktiv – Sie beziehen Gehalt und Leistung gleichzeitig.

Es gibt außerdem ein Diplom-GYED für Studierende ohne ausreichende Versicherungszeit, mit eigenen, niedrigeren Sätzen.

Rechnen Sie Ihre Beträge aus

Geben Sie Ihr Bruttogehalt vor der Geburt ein – der Rechner zeigt CSED, GYED und GYES netto.

Zum Rechner →

GYES – der feste Betrag

Die Kinderbetreuungshilfe (gyermekgondozást segítő ellátás) ist die letzte Stufe und läuft bis zum dritten Geburtstag. Sie beträgt 28.500 Forint brutto, abzüglich 10 % Rentenbeitrag also 25.650 Forint netto – rund 65 Euro im Monat.

Der Betrag ist an das sogenannte soziale Bezugssystem gekoppelt und seit Jahren unverändert. Er ist bewusst niedrig: Das GYES soll die Betreuung ermöglichen, nicht das Einkommen ersetzen.

Der wichtige Vorteil: Für das GYES ist keine Versicherungszeit erforderlich. Auch wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat – etwa nach einem Umzug nach Ungarn – hat Anspruch darauf.

Auch neben dem GYES darf gearbeitet werden, nachdem das Kind ein halbes Jahr alt ist.

Was für zugezogene Familien gilt

Die Leistungen setzen ein ungarisches Versicherungsverhältnis voraus – mit Ausnahme des GYES, das an den Wohnsitz anknüpft.

Werden deutsche Versicherungszeiten angerechnet?

Innerhalb der EU werden Versicherungszeiten grundsätzlich zusammengerechnet. Wer aus Deutschland zuzieht und hier arbeitet, kann deutsche Zeiten für die 365-Tage-Voraussetzung des CSED geltend machen – Sie brauchen dafür eine Bescheinigung der deutschen Krankenkasse.

Die konkrete Anerkennung sollten Sie mit der ungarischen Staatskasse klären, bevor Sie sich darauf verlassen. Es geht um den Unterschied zwischen 100 % des Gehalts und dem GYES-Festbetrag – das ist zu viel, um es auf gut Glück anzunehmen.

Doppelbezug ist ausgeschlossen

Familienleistungen dürfen nicht in zwei Ländern gleichzeitig bezogen werden. Erhält ein Elternteil in Deutschland Elterngeld, ist das der ungarischen Stelle anzugeben; die Träger stimmen sich untereinander ab.

Und die Familienbeihilfe?

Zusätzlich zu diesen Leistungen gibt es die monatliche Familienbeihilfe (családi pótlék) und die Familienermäßigung bei der Einkommensteuer, die 2026 verdoppelt wurde. Diese laufen parallel und schließen sich nicht aus.

Häufig gestellte Fragen

Kann auch der Vater GYED beziehen?

Ja, nach Ablauf des CSED kann das GYED auf den Vater übergehen, wenn er die Versicherungsvoraussetzungen erfüllt. Das CSED selbst ist grundsätzlich der Mutter vorbehalten.

Wo beantrage ich die Leistungen?

Über den Arbeitgeber beziehungsweise die zuständige Stelle der Staatskasse. Die Bearbeitung dauert einige Wochen – reichen Sie die Unterlagen früh ein.

Was passiert bei einem zweiten Kind während des GYED?

Dann beginnt der Zyklus neu, und die Leistung wird auf Basis des dann maßgeblichen Einkommens berechnet. Für Familien mit kurz aufeinanderfolgenden Geburten gibt es Sonderregeln.

Zählt die Zeit als Rentenzeit?

Ja, für die Dauer des Bezugs erwerben Sie Rentenanwartschaften – deshalb wird auch der Rentenbeitrag abgezogen.