Steuerbefreiung für Mütter – 0 % Einkommensteuer, lebenslang
Ungarn hat die wohl weitreichendste familienpolitische Steuerregelung Europas: Mütter mit drei oder mehr Kindern zahlen überhaupt keine Einkommensteuer – lebenslang, ohne Obergrenze und unabhängig vom Alter der Kinder. Ab 2026 kommen Mütter mit zwei Kindern hinzu, stufenweise bis 2029. Für zugezogene Familien kann das den Ausschlag geben.
Aktualisiert:
- Welche Mütter zahlen in Ungarn keine Einkommensteuer: Mütter mit drei oder mehr Kindern sind über die NÉTAK lebenslang befreit, unabhängig vom Alter der Kinder.
- Gilt die Steuerbefreiung auch für Mieteinnahmen und Dividenden: Nein.
- Verfällt die Familienermäßigung, wenn die Mutter steuerbefreit ist: Nur wenn nichts unternommen wird.
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Die vier Gruppen
2026 sind vier verschiedene Personenkreise vollständig von der Einkommensteuer befreit. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen und Dauer.
1. NÉTAK – Mütter mit mehreren Kindern
Die ursprüngliche und weitreichendste Regelung, eingeführt 2020. Ursprünglich für Mütter mit vier oder mehr Kindern, seit 2025 auch für Mütter mit drei Kindern.
Die Befreiung gilt lebenslang und unabhängig davon, wie alt die Kinder inzwischen sind. Eine 58-jährige Mutter, deren Kinder längst erwachsen sind, zahlt weiterhin keine Einkommensteuer auf ihr Arbeitseinkommen.
2. Mütter unter 30
Bereits mit einem Kind befreit. Ab 2026 gilt die Regelung ohne Einkommensobergrenze. Sie endet mit dem 30. Geburtstag – danach greifen die übrigen Ermäßigungen.
3. KÉTAK – Mütter mit zwei Kindern
Die neue Regelung, die stufenweise eingeführt wird:
| Ab | Berechtigt |
|---|---|
| 2026 | Mütter unter 40 |
| 2027 | Mütter unter 50 |
| 2028 | Mütter unter 60 |
| 2029 | alle Mütter mit zwei Kindern |
Für 2026 gilt eine Einschränkung: Berechtigt sind Mütter, die nach dem 31. Dezember 2025 40 werden. Wer bereits vorher 40 wurde, muss auf die nächste Stufe warten.
4. CSED, GYED und Adoptionsgeld
Seit 2026 sind diese Leistungen vollständig steuerfrei. Zuvor waren sie ab Juli 2025 teilweise befreit.
Was befreit ist – und was nicht
Ein Punkt, der regelmäßig missverstanden wird. Die Befreiung gilt nur für Einkünfte aus Arbeit:
- ✅ Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis
- ✅ Honorar aus Auftragsverhältnissen
- ✅ Unternehmerlohn beziehungsweise Entnahme als Einzelunternehmerin
Nicht befreit sind:
- ❌ Dividenden
- ❌ Mieteinnahmen
- ❌ Zinsen und Kapitalerträge
- ❌ Gewinne aus Immobilienverkäufen
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Hier liegt der Punkt, an dem viele Familien Geld verschenken – und den ein guter Steuerberater sofort anspricht.
Ist die Mutter vollständig steuerbefreit, hat sie keine Einkommensteuer, von der die Familienermäßigung abgezogen werden könnte. Wird nichts unternommen, verfällt sie.
Die Lösung: Der Vater macht die Familienermäßigung geltend. Sie kann zwischen den Eltern frei aufgeteilt oder vollständig einem Elternteil zugeordnet werden. Beides ist zulässig und muss lediglich in der Steuervorauszahlungserklärung angegeben werden.
Die Familienermäßigung wurde 2026 verdoppelt:
- 1 Kind: 20.000 HUF Steuerersparnis monatlich
- 2 Kinder: 40.000 HUF je Kind monatlich
- 3 oder mehr Kinder: 66.000 HUF je Kind monatlich
Bei drei Kindern sind das bis zu 198.000 Forint monatlich – zusätzlich zur Steuerbefreiung der Mutter. Eine Familie mit drei Kindern, in der beide Eltern arbeiten, kann so auf eine sehr niedrige Gesamtbelastung kommen.
Was für zugezogene Familien gilt
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie in Ungarn steuerpflichtiges Einkommen haben und die Voraussetzungen erfüllen.
Drei praktische Punkte:
Die Kinder müssen nachgewiesen werden
Sie brauchen die Geburtsurkunden, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung. Für in Deutschland geborene Kinder ist die internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiger Auszug) der einfachste Weg – beantragen Sie sie beim deutschen Standesamt, bevor Sie umziehen.
Auch im Ausland geborene Kinder zählen
Es geht um die Anzahl der Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht oder bestand – nicht um den Geburtsort.
Die Erklärung ist Ihre Aufgabe
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Steuervorauszahlungserklärung, damit die Befreiung bereits monatlich berücksichtigt wird. Ohne diese Erklärung zahlen Sie unterjährig die volle Steuer und holen sie erst mit der Jahreserklärung zurück – ein zinsloses Darlehen an den Staat, das Sie sich sparen können.
Die Reihenfolge der Ermäßigungen
Ungarn wendet die Ermäßigungen in fester Reihenfolge an:
- Müttervergünstigungen (NÉTAK, KÉTAK, unter 30)
- CSED und GYED
- Ermäßigung für unter 25-Jährige
- Persönliche Ermäßigung bei chronischer Erkrankung
- Ermäßigung für Erstverheiratete
- Familienermäßigung
Die Müttervergünstigung steht an erster Stelle – deshalb bleibt bei vollständiger Befreiung für die nachrangigen Ermäßigungen kein Raum mehr. Genau deshalb ist die Verlagerung der Familienermäßigung auf den anderen Elternteil so wichtig.
Ein weiterer Nebeneffekt: Wer vollständig befreit ist, kann auch die 20-prozentige Erstattung auf Einzahlungen in Rentenkassen nicht nutzen – es gibt keine Steuer, die erstattet werden könnte. Das sollten Sie bei der Altersvorsorgeplanung mitdenken.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Befreiung auch für Väter?
Nein, die NÉTAK und die übrigen Müttervergünstigungen sind an die Mutterschaft geknüpft. In bestimmten Fällen kann ein alleinerziehender Vater die Familienermäßigung vollständig beanspruchen, die Steuerbefreiung selbst bleibt jedoch den Müttern vorbehalten.
Was, wenn ich nur einen Teil des Jahres in Ungarn arbeite?
Die Befreiung gilt für die in Ungarn steuerpflichtigen Einkünfte dieses Zeitraums. Eine Anteilsberechnung ist nicht erforderlich.
Zählen Stief- und Adoptivkinder?
Für die Zählung ist maßgeblich, für welche Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe besteht oder bestand. Adoptivkinder zählen; bei Stiefkindern kommt es auf die konkrete Konstellation an.
Bleibt die Befreiung bei einem Umzug ins Ausland?
Sie gilt für in Ungarn steuerpflichtige Einkünfte. Endet Ihre Steuerpflicht hier, endet auch die Wirkung – die Befreiung ist kein übertragbarer Status.