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Steuerbefreiung für Mütter – 0 % Einkommensteuer, lebenslang

Ungarn hat die wohl weitreichendste familienpolitische Steuerregelung Europas: Mütter mit drei oder mehr Kindern zahlen überhaupt keine Einkommensteuer – lebenslang, ohne Obergrenze und unabhängig vom Alter der Kinder. Ab 2026 kommen Mütter mit zwei Kindern hinzu, stufenweise bis 2029. Für zugezogene Familien kann das den Ausschlag geben.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze
  • Welche Mütter zahlen in Ungarn keine Einkommensteuer: Mütter mit drei oder mehr Kindern sind über die NÉTAK lebenslang befreit, unabhängig vom Alter der Kinder.
  • Gilt die Steuerbefreiung auch für Mieteinnahmen und Dividenden: Nein.
  • Verfällt die Familienermäßigung, wenn die Mutter steuerbefreit ist: Nur wenn nichts unternommen wird.
📢 Was das konkret bedeutet: Bei einem Bruttogehalt von 600.000 Forint zahlt eine berechtigte Mutter 90.000 Forint weniger Steuer – jeden Monat. Auf das Jahr gerechnet über eine Million Forint. Und der Vater kann die Familienermäßigung trotzdem geltend machen, sie verfällt also nicht.

Die vier Gruppen

2026 sind vier verschiedene Personenkreise vollständig von der Einkommensteuer befreit. Sie unterscheiden sich in Voraussetzungen und Dauer.

1. NÉTAK – Mütter mit mehreren Kindern

Die ursprüngliche und weitreichendste Regelung, eingeführt 2020. Ursprünglich für Mütter mit vier oder mehr Kindern, seit 2025 auch für Mütter mit drei Kindern.

Die Befreiung gilt lebenslang und unabhängig davon, wie alt die Kinder inzwischen sind. Eine 58-jährige Mutter, deren Kinder längst erwachsen sind, zahlt weiterhin keine Einkommensteuer auf ihr Arbeitseinkommen.

2. Mütter unter 30

Bereits mit einem Kind befreit. Ab 2026 gilt die Regelung ohne Einkommensobergrenze. Sie endet mit dem 30. Geburtstag – danach greifen die übrigen Ermäßigungen.

3. KÉTAK – Mütter mit zwei Kindern

Die neue Regelung, die stufenweise eingeführt wird:

AbBerechtigt
2026Mütter unter 40
2027Mütter unter 50
2028Mütter unter 60
2029alle Mütter mit zwei Kindern

Für 2026 gilt eine Einschränkung: Berechtigt sind Mütter, die nach dem 31. Dezember 2025 40 werden. Wer bereits vorher 40 wurde, muss auf die nächste Stufe warten.

4. CSED, GYED und Adoptionsgeld

Seit 2026 sind diese Leistungen vollständig steuerfrei. Zuvor waren sie ab Juli 2025 teilweise befreit.

Was befreit ist – und was nicht

Ein Punkt, der regelmäßig missverstanden wird. Die Befreiung gilt nur für Einkünfte aus Arbeit:

  • ✅ Gehalt aus einem Arbeitsverhältnis
  • ✅ Honorar aus Auftragsverhältnissen
  • ✅ Unternehmerlohn beziehungsweise Entnahme als Einzelunternehmerin

Nicht befreit sind:

  • ❌ Dividenden
  • ❌ Mieteinnahmen
  • ❌ Zinsen und Kapitalerträge
  • ❌ Gewinne aus Immobilienverkäufen
Und der Sozialversicherungsbeitrag? Der bleibt. Die Befreiung betrifft ausschließlich die Einkommensteuer von 15 %. Die 18,5 % Sozialversicherung werden weiterhin abgezogen – vom Bruttogehalt bleiben also 81,5 % statt 66,5 %.

Rechnen Sie Ihre Familie durch

Der Rechner zeigt die monatliche Ersparnis und die optimale Aufteilung der Familienermäßigung zwischen den Eltern.

Zum Rechner →

Der Trick mit der Familienermäßigung

Hier liegt der Punkt, an dem viele Familien Geld verschenken – und den ein guter Steuerberater sofort anspricht.

Ist die Mutter vollständig steuerbefreit, hat sie keine Einkommensteuer, von der die Familienermäßigung abgezogen werden könnte. Wird nichts unternommen, verfällt sie.

Die Lösung: Der Vater macht die Familienermäßigung geltend. Sie kann zwischen den Eltern frei aufgeteilt oder vollständig einem Elternteil zugeordnet werden. Beides ist zulässig und muss lediglich in der Steuervorauszahlungserklärung angegeben werden.

Die Familienermäßigung wurde 2026 verdoppelt:

  • 1 Kind: 20.000 HUF Steuerersparnis monatlich
  • 2 Kinder: 40.000 HUF je Kind monatlich
  • 3 oder mehr Kinder: 66.000 HUF je Kind monatlich

Bei drei Kindern sind das bis zu 198.000 Forint monatlich – zusätzlich zur Steuerbefreiung der Mutter. Eine Familie mit drei Kindern, in der beide Eltern arbeiten, kann so auf eine sehr niedrige Gesamtbelastung kommen.

Reicht die Steuer des Vaters nicht aus? Dann lässt sich der Rest gegen den Sozialversicherungsbeitrag von 18,5 % verrechnen – die sogenannte Familienbeitragsermäßigung. Auch dann geht also nichts verloren.

Was für zugezogene Familien gilt

Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie in Ungarn steuerpflichtiges Einkommen haben und die Voraussetzungen erfüllen.

Drei praktische Punkte:

Die Kinder müssen nachgewiesen werden

Sie brauchen die Geburtsurkunden, gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung. Für in Deutschland geborene Kinder ist die internationale Geburtsurkunde (mehrsprachiger Auszug) der einfachste Weg – beantragen Sie sie beim deutschen Standesamt, bevor Sie umziehen.

Auch im Ausland geborene Kinder zählen

Es geht um die Anzahl der Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht oder bestand – nicht um den Geburtsort.

Die Erklärung ist Ihre Aufgabe

Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Steuervorauszahlungserklärung, damit die Befreiung bereits monatlich berücksichtigt wird. Ohne diese Erklärung zahlen Sie unterjährig die volle Steuer und holen sie erst mit der Jahreserklärung zurück – ein zinsloses Darlehen an den Staat, das Sie sich sparen können.

Die Reihenfolge der Ermäßigungen

Ungarn wendet die Ermäßigungen in fester Reihenfolge an:

  1. Müttervergünstigungen (NÉTAK, KÉTAK, unter 30)
  2. CSED und GYED
  3. Ermäßigung für unter 25-Jährige
  4. Persönliche Ermäßigung bei chronischer Erkrankung
  5. Ermäßigung für Erstverheiratete
  6. Familienermäßigung

Die Müttervergünstigung steht an erster Stelle – deshalb bleibt bei vollständiger Befreiung für die nachrangigen Ermäßigungen kein Raum mehr. Genau deshalb ist die Verlagerung der Familienermäßigung auf den anderen Elternteil so wichtig.

Ein weiterer Nebeneffekt: Wer vollständig befreit ist, kann auch die 20-prozentige Erstattung auf Einzahlungen in Rentenkassen nicht nutzen – es gibt keine Steuer, die erstattet werden könnte. Das sollten Sie bei der Altersvorsorgeplanung mitdenken.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Befreiung auch für Väter?

Nein, die NÉTAK und die übrigen Müttervergünstigungen sind an die Mutterschaft geknüpft. In bestimmten Fällen kann ein alleinerziehender Vater die Familienermäßigung vollständig beanspruchen, die Steuerbefreiung selbst bleibt jedoch den Müttern vorbehalten.

Was, wenn ich nur einen Teil des Jahres in Ungarn arbeite?

Die Befreiung gilt für die in Ungarn steuerpflichtigen Einkünfte dieses Zeitraums. Eine Anteilsberechnung ist nicht erforderlich.

Zählen Stief- und Adoptivkinder?

Für die Zählung ist maßgeblich, für welche Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe besteht oder bestand. Adoptivkinder zählen; bei Stiefkindern kommt es auf die konkrete Konstellation an.

Bleibt die Befreiung bei einem Umzug ins Ausland?

Sie gilt für in Ungarn steuerpflichtige Einkünfte. Endet Ihre Steuerpflicht hier, endet auch die Wirkung – die Befreiung ist kein übertragbarer Status.