Auslandseinkommen in Ungarn – Doppelbesteuerung vermeiden
Wer nach Ungarn zieht, hat selten alle Einkünfte hier: Da läuft noch eine deutsche Mietwohnung, ein Depot bei der Hausbank oder eine Rente aus früheren Beitragsjahren. Die entscheidende Frage lautet nicht, wie hoch die ungarische Steuer ist, sondern wo Sie überhaupt steuerpflichtig sind – und was Sie trotzdem erklären müssen.
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- Wann bin ich in Ungarn steuerlich ansässig: Geprüft wird der Reihe nach: ständiger Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt von mehr als 183 Tagen und zuletzt die…
- Muss ich steuerfreies Auslandseinkommen in Ungarn erklären: Ja.
- Welche Methode gilt zwischen Ungarn und Deutschland: Für Arbeitseinkommen ist die Freistellung mit Progressionsvorbehalt der Regelfall.
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Alles beginnt mit der Ansässigkeit
Bevor irgendein Steuersatz eine Rolle spielt, muss geklärt sein, welcher Staat Sie besteuern darf. Ungarn betrachtet Sie als steuerlich ansässig, wenn eines dieser Kriterien zutrifft – geprüft in dieser Reihenfolge:
- Ständiger Wohnsitz – wo Ihnen dauerhaft eine Wohnung zur Verfügung steht
- Mittelpunkt der Lebensinteressen – wo Ihre Familie lebt und Ihre wirtschaftlichen Bindungen liegen
- Gewöhnlicher Aufenthalt – mehr als 183 Tage im Kalenderjahr
- Staatsangehörigkeit – nur als letztes Kriterium
Als in Ungarn Ansässiger versteuern Sie Ihr Welteinkommen. Sind Sie es nicht, erfasst Ungarn nur Einkünfte aus ungarischen Quellen.
Doppelte Ansässigkeit – und wie sie aufgelöst wird
Es kommt vor, dass beide Staaten Sie als ansässig betrachten. Dann greift die sogenannte tie-breaker rule des Abkommens, die genau die oben genannte Reihenfolge abarbeitet, bis ein Kriterium eindeutig ist. In der Praxis entscheidet meist der Mittelpunkt der Lebensinteressen.
Die beiden Methoden der Abkommen
Ungarn hat mit über 80 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Abkommen arbeiten mit zwei Techniken.
Freistellung mit Progressionsvorbehalt
Das ausländische Einkommen bleibt in Ungarn steuerfrei, wird aber theoretisch bei der Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt. Weil Ungarn einen einheitlichen Satz von 15 % kennt, läuft der Progressionsvorbehalt praktisch ins Leere – es gibt keinen Tarif, den man anheben könnte.
Für Arbeitseinkommen aus Deutschland ist dies der Regelfall.
Anrechnung
Das Einkommen ist auch in Ungarn steuerpflichtig, die im Ausland gezahlte Steuer wird jedoch angerechnet. Ergebnis:
- Ausländischer Satz über 15 % → in Ungarn bleibt nichts zu zahlen
- Ausländischer Satz unter 15 % → die Differenz zahlen Sie in Ungarn
Diese Methode findet sich häufig bei Kapitalerträgen und bei Abkommen mit außereuropäischen Staaten.
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Zum Rechner für Auslandseinkommen →Die wichtigsten Einkunftsarten im Einzelnen
Arbeitseinkommen
Grundsatz: Besteuert wird dort, wo die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird. Wer von Ungarn aus für einen deutschen Arbeitgeber arbeitet, arbeitet steuerlich in Ungarn – auch wenn das Gehalt aus Deutschland kommt.
Eine Ausnahme bildet die 183-Tage-Regel für kurzfristige Einsätze: Halten Sie sich weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat auf, wird der Lohn nicht vom ausländischen Arbeitgeber getragen und nicht von einer dortigen Betriebsstätte, bleibt die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat.
Mieteinnahmen
Immer im Belegenheitsstaat der Immobilie – das ist einer der stabilsten Grundsätze überhaupt. Die deutsche Mietwohnung wird also in Deutschland besteuert. In Ungarn müssen Sie sie dennoch erklären. Ausführlich behandeln wir das im Artikel zu Auslandsimmobilien.
Renten
Hier lohnt genaues Hinsehen, denn die Abkommen unterscheiden zwischen gesetzlichen Renten, Betriebsrenten und Beamtenpensionen, und die Zuweisung des Besteuerungsrechts fällt unterschiedlich aus. Bei der deutschen gesetzlichen Rente hat sich die Rechtslage in den vergangenen Jahren zudem mehrfach geändert.
Wer als Rentner nach Ungarn zieht, sollte diesen Punkt vor dem Umzug klären – idealerweise mit jemandem, der beide Systeme kennt. Pauschale Aussagen führen hier regelmäßig in die Irre.
Kapitalerträge
Zinsen und Dividenden werden meist im Ansässigkeitsstaat besteuert, wobei der Quellenstaat oft eine begrenzte Quellensteuer einbehalten darf – typischerweise 10 bis 15 %. Diese wird dann angerechnet.
Ein praktischer Hinweis: Deutsche Banken behalten bei Wegzug häufig weiter Kapitalertragsteuer ein, wenn ihnen die Ansässigkeitsänderung nicht mitgeteilt wurde. Informieren Sie Ihre Bank aktiv.
Was Sie in Ungarn konkret tun müssen
Die Erklärungspflicht besteht unabhängig davon, ob am Ende Steuer anfällt. Praktisch heißt das:
- Der eSZJA-Entwurf reicht nicht. Sie müssen ihn ergänzen – die NAV kennt Ihre ausländischen Einkünfte nicht.
- Alles in Forint umrechnen, zum gesetzlichen Kurs – in der Regel dem MNB-Kurs am Tag des Zuflusses.
- Bescheinigung über die ausländische Steuer aufbewahren. Ohne sie können Sie weder Anrechnung noch Freistellung sauber belegen.
- Frist: 20. Mai des Folgejahres.
Warum „das merkt ohnehin niemand" nicht stimmt
Der automatische Informationsaustausch ist längst Routine. Nach dem Common Reporting Standard (CRS) und den europäischen DAC-Richtlinien melden Banken und Finanzinstitute Kontostände und Erträge an die Steuerbehörde des Ansässigkeitsstaats.
Konkret heißt das: Wenn Sie in Ungarn ansässig sind und ein deutsches Konto führen, erhält die NAV darüber Informationen – ohne dass jemand nachfragen müsste. Die Vorstellung, ausländische Einkünfte blieben unsichtbar, entspricht schlicht nicht mehr der Realität.
Hinzu kommt: Wer Einkünfte nicht erklärt, riskiert nicht nur die Nachzahlung, sondern auch Säumniszuschläge und ein Steuerstrafverfahren. Der Aufwand für die korrekte Erklärung ist demgegenüber gering.
Häufig gestellte Fragen
Ich lebe in Ungarn und arbeite remote für eine deutsche Firma. Wo zahle ich Steuern?
Steuerlich in Ungarn, denn die Arbeit wird hier ausgeübt. Der Arbeitgeber muss sich in der Regel in Ungarn registrieren. Die Sozialversicherung folgt eigenen Regeln – dazu mehr im Artikel zur A1-Bescheinigung.
Muss ich meine deutsche Rente in Ungarn versteuern?
Das hängt von der Rentenart ab und ist einer der komplexeren Punkte des Abkommens. Gesetzliche Rente, Betriebsrente und Beamtenpension werden unterschiedlich behandelt. Klären Sie das im Einzelfall, am besten vor dem Umzug.
Was passiert, wenn ich mitten im Jahr umziehe?
Dann sind Sie im selben Jahr in beiden Ländern zeitanteilig steuerpflichtig. Der Umzugszeitpunkt sollte dokumentiert sein – Mietvertrag, Abmeldung, Registrierungsbescheinigung.
Zahle ich am Ende doppelt?
Nein, genau das verhindern die Abkommen. Entweder ist das Einkommen auf der ungarischen Seite befreit, oder die ausländische Steuer wird angerechnet. Was bleibt, ist die Erklärungspflicht.
Brauche ich einen Steuerberater?
Bei reinem Arbeitseinkommen aus einem einzigen Land in der Regel nicht. Sobald Renten, Immobilien in mehreren Ländern, Kapitalerträge oder ein Umzug mitten im Jahr ins Spiel kommen, ist fachlicher Rat die günstigere Variante – gemessen an dem, was eine falsche Einordnung kosten kann.