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Die Firmenwagensteuer – und wie Sie sie vermeiden

Diese Steuer überrascht viele Unternehmer, weil sie an einen ungewöhnlichen Auslöser geknüpft ist: Nicht das Eigentum des Unternehmens macht sie fällig, sondern die steuerliche Geltendmachung von Kosten. Wer als Privatperson auch nur eine Tankrechnung als Betriebsausgabe verbucht, löst sie aus.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze
  • Wann fällt in Ungarn Firmenwagensteuer an: Sobald für ein Fahrzeug Kosten steuerlich geltend gemacht werden, unabhängig davon, wem es gehört.
  • Wie kann man die Firmenwagensteuer legal vermeiden: Mit einem amtlichen Reiseauftrag (kiküldetési rendelvény).
  • Kann die Kfz-Steuer angerechnet werden: Ja, sofern sie dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerpflichtigen betrifft und fristgerecht gezahlt wurde.
📢 Der entscheidende Auslöser: Die Steuerpflicht entsteht, sobald für das Fahrzeug Kosten steuerlich geltend gemacht werden – unabhängig davon, wem das Auto gehört. Und: Besteht die Pflicht auch nur einen Tag im Monat, ist der volle Monatssatz fällig.

Wann die Steuer entsteht

Drei Konstellationen sind typisch:

  • Das Unternehmen besitzt das Fahrzeug – dann immer.
  • Das Fahrzeug gehört einer Privatperson, aber es werden Kosten dafür als Betriebsausgabe verbucht.
  • Das Fahrzeug ist geleast oder gemietet und wird betrieblich genutzt.

Der zweite Fall ist der, den Zugezogene am häufigsten übersehen. Wer als Einzelunternehmer sein privates Auto nutzt und die Tankquittungen absetzt, wird firmenwagensteuerpflichtig – für das ganze Fahrzeug, nicht nur anteilig.

Die Sätze 2026

Die Höhe richtet sich nach Motorleistung und Umweltklassifizierung. Die Beträge sind an die Inflation gekoppelt; die NAV veröffentlicht die Werte für das Folgejahr jeweils bis zum 31. Oktober. 2026 stiegen sie um rund 4,3 %.

LeistungKlasse „0"–„4"Klasse „6"–„10"Klasse „5", „14"–„15"
0–50 kWhöchster Satzmittlerer Satzniedrigster Satz
51–90 kW↑↑↑
91–120 kW↑↑↑
über 120 kWhöchste Stufe

Die genauen Forintbeträge ändern sich jährlich – deshalb arbeitet unser Rechner mit der aktuellen NAV-Tabelle statt mit hier abgedruckten Zahlen, die schnell veralten würden.

Die Umweltklasse steht in der Zulassungsbescheinigung. Je sauberer die Einstufung, desto niedriger die Steuer – ein Argument für neuere Fahrzeuge.

Berechnen Sie Ihre Belastung

Der Rechner arbeitet mit der aktuellen NAV-Tabelle und berücksichtigt die Anrechnung der Kfz-Steuer.

Zum Firmenwagensteuer-Rechner →

Die Kfz-Steuer anrechnen

Ein Punkt, der bares Geld spart: Die für dasselbe Fahrzeug gezahlte Kfz-Steuer lässt sich von der Firmenwagensteuer abziehen.

Die Voraussetzungen:

  • Es muss sich um dasselbe Fahrzeug handeln.
  • Beide Steuern müssen denselben Steuerpflichtigen betreffen.
  • Die Kfz-Steuer muss fristgerecht gezahlt worden sein.

Der letzte Punkt ist wichtig: Wer die Kfz-Steuer verspätet zahlt, verliert die Anrechnung – und zahlt damit doppelt. Bei einem Fahrzeug mit hoher Leistung geht es dabei um sechsstellige Beträge im Jahr.

Wie Sie die Steuer legal vermeiden

Für Privatpersonen mit gelegentlicher betrieblicher Nutzung gibt es einen sauberen Weg: den amtlichen Reiseauftrag (kiküldetési rendelvény).

Damit rechnen Sie die dienstlich gefahrenen Kilometer nach amtlichen Sätzen ab – Kilometerpauschale plus Kraftstoffkostenpauschale –, ohne die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe zu verbuchen. Da keine Kosten geltend gemacht werden, entsteht keine Firmenwagensteuerpflicht.

Der Reiseauftrag muss enthalten:

  • Name des Fahrers und Kennzeichen,
  • Zweck, Ziel und Datum der Fahrt,
  • gefahrene Kilometer,
  • Berechnung der Erstattung.
Für wen sich das lohnt: Wer sein privates Auto nur gelegentlich dienstlich nutzt, fährt mit dem Reiseauftrag fast immer besser. Wer das Fahrzeug überwiegend betrieblich einsetzt, kommt mit der vollen Kostenverbuchung und der Firmenwagensteuer meist günstiger weg. Rechnen Sie beide Varianten einmal durch – die Entscheidung gilt dann für längere Zeit.

Erklärung und Zahlung

  • Die Steuer ist vierteljährlich zu erklären und zu zahlen.
  • Frist: bis zum 20. des Monats, der auf das Quartal folgt.
  • Die Erklärung erfolgt elektronisch über das Formular der NAV.

Anders als bei der Kfz-Steuer schickt die NAV keinen Bescheid: Sie müssen selbst berechnen, erklären und zahlen. Das ist ein häufiger Grund für nachträgliche Säumniszuschläge – wer die Steuerpflicht erst spät bemerkt, muss rückwirkend erklären.

Ein Rechenbeispiel: welche Variante lohnt sich?

Nehmen wir einen Einzelunternehmer mit einem eigenen Wagen, 110 kW, der jährlich rund 12.000 Kilometer dienstlich fährt.

Variante A: volle Kostenverbuchung

Er setzt Kraftstoff, Wartung, Versicherung und Abschreibung als Betriebsausgaben ab – sagen wir 900.000 Forint im Jahr. Das mindert seine Steuerbemessungsgrundlage entsprechend.

Dafür wird er firmenwagensteuerpflichtig: monatlich ein Betrag nach Leistung und Umweltklasse, abzüglich der anrechenbaren Kfz-Steuer. Auf das Jahr gerechnet ein fünf- bis sechsstelliger Forintbetrag.

Variante B: Reiseauftrag

Er rechnet die 12.000 dienstlichen Kilometer nach amtlichen Pauschalen ab. Die Erstattung ist für ihn steuerfrei, das Unternehmen kann sie als Aufwand verbuchen – und es entsteht keine Firmenwagensteuerpflicht, weil keine tatsächlichen Fahrzeugkosten geltend gemacht werden.

Die Faustregel: Je höher der dienstliche Anteil und je teurer der Unterhalt, desto eher lohnt die volle Kostenverbuchung. Bei überwiegend privater Nutzung mit gelegentlichen Dienstfahrten ist der Reiseauftrag fast immer günstiger – und deutlich einfacher, weil keine vierteljährliche Erklärung nötig ist.

Was Sie nicht dürfen: beides mischen. Wer die Kilometerpauschale abrechnet und zusätzlich Tankrechnungen verbucht, löst die Steuerpflicht aus und riskiert bei einer Prüfung die Aberkennung der Betriebsausgaben. Entscheiden Sie sich für eine Variante und bleiben Sie dabei.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Steuer auch für Elektroautos?

Für die Umweltklassen mit den niedrigsten Emissionen gelten ermäßigte Sätze. Prüfen Sie die konkrete Einstufung in der Zulassungsbescheinigung; unser Rechner berücksichtigt sie.

Was ist mit einem Leasingfahrzeug?

Auch geleaste oder gemietete Fahrzeuge lösen die Steuerpflicht aus, wenn Kosten geltend gemacht werden.

Zahle ich anteilig, wenn ich das Auto nur halb betrieblich nutze?

Nein. Die Steuer fällt für das gesamte Fahrzeug an, sobald überhaupt Kosten verbucht werden. Eine Aufteilung nach Nutzungsanteil gibt es nicht – genau deshalb ist der Reiseauftrag bei gemischter Nutzung so attraktiv.

Was, wenn ich mitten im Monat kaufe?

Besteht die Steuerpflicht auch nur einen Tag im Monat, ist der volle Monatssatz fällig.