KATA, Pauschalsteuer oder Einzelnachweis – was lohnt sich?
Wer sich in Ungarn als Einzelunternehmer selbstständig macht, muss sich zwischen drei Steuerformen entscheiden. Die Wahl kann jährlich mehrere Millionen Forint ausmachen – und sie hängt an nur zwei Größen: Ihrem Umsatz und Ihrer tatsächlichen Kostenquote.
Aktualisiert:
- Welche Steuerform lohnt sich für Einzelunternehmer in Ungarn: Entscheidend ist die tatsächliche Kostenquote.
- Wer kann KATA in Ungarn noch nutzen: Seit September 2022 nur noch hauptberufliche Einzelunternehmer, die ausschließlich an Privatpersonen fakturieren.
- Muss ich als Einzelunternehmer auch ohne Umsatz Beiträge zahlen: Als hauptberuflicher Einzelunternehmer ja: Die Beiträge sind mindestens auf den Mindestlohn zu zahlen, bei qualifizierten Tätigkeiten auf den garantierten…
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Die drei Steuerformen im Überblick
1. Pauschalsteuer (átalányadó)
Der in der Praxis häufigste Weg. Das Gesetz erkennt automatisch eine Kostenpauschale an, ohne dass Sie Belege sammeln müssen:
- 45 % bei allgemeinen Tätigkeiten – IT, Beratung, Marketing, Unterricht (2026 von 40 % angehoben)
- 80 % bei Dienstleistungen und Handwerk – Bau, Reparatur, Gastronomie, Friseur
- 90 % ausschließlich im Einzelhandel
Auf das verbleibende Einkommen zahlen Sie 15 % Einkommensteuer plus Beiträge. Bis zu einem Jahreseinkommen von 1.936.800 HUF – der Hälfte des Jahresmindestlohns – bleibt es steuerfrei.
2. Einzelnachweis (unternehmerische Einkommensteuer)
Sie weisen sämtliche Kosten mit Rechnungen nach und versteuern den tatsächlichen Gewinn mit 9 % unternehmerischer Einkommensteuer. Auf die Entnahme fallen weitere 15 % Einkommensteuer und 13 % Sozialabgabe an. Keine Umsatzgrenze, dafür deutlich mehr Buchhaltung.
3. KATA
Pauschal 50.000 HUF im Monat, Jahresgrenze 18 Millionen. Denkbar einfach – aber nur unter den oben genannten engen Voraussetzungen.
Die Faustregel: Ihre Kostenquote entscheidet
Der Vergleich lässt sich auf eine einzige Frage verdichten: Liegen Ihre tatsächlichen Kosten über oder unter der Kostenpauschale?
- Kosten unter der Pauschale (z. B. 20 % bei einem 45-%-Satz) → Pauschalsteuer. Sie ziehen mehr ab, als Sie ausgeben.
- Kosten deutlich über der Pauschale → Einzelnachweis. Nur so bekommen Sie Ihre echten Ausgaben steuerlich abgebildet.
Für einen IT-Freelancer mit Laptop und Softwarelizenzen ist die Pauschalsteuer fast immer richtig: Die realen Kosten liegen selten bei 45 % des Umsatzes. Für einen Bauunternehmer mit Material und Subunternehmern kann der Einzelnachweis günstiger sein – obwohl dort die Pauschale bei 80 % liegt.
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Als hauptberuflicher Einzelunternehmer zahlen Sie Beiträge auf mindestens den Mindestlohn – auch in Monaten ohne jeden Umsatz. Bei Tätigkeiten, die eine Berufsqualifikation erfordern, gilt sogar der garantierte Mindestlohn von 373.200 HUF als Untergrenze.
Konkret bedeutet das eine feste Belastung von über 100.000 HUF monatlich, unabhängig vom Geschäftsverlauf. Auf das Jahr gerechnet sind das mehr als 1,2 Millionen Forint.
Die Alternative: Als nebenberuflicher Unternehmer – wenn Sie daneben in einem Arbeitsverhältnis mit mindestens 36 Wochenstunden stehen – entfällt diese Mindestbeitragspflicht. Sie zahlen nur auf den tatsächlichen Gewinn. Dasselbe gilt für Rentner. Für den Einstieg ist das oft der klügere Weg.
Grenzen und Wechselmöglichkeiten
| Pauschalsteuer | Einzelnachweis | KATA | |
|---|---|---|---|
| Umsatzgrenze | 38.736.000 HUF (Einzelhandel: 193.680.000) | keine | 18.000.000 HUF |
| Buchhaltungsaufwand | gering | hoch | minimal |
| Firmenkunden erlaubt | ja | ja | nein |
| Nebenberuflich möglich | ja | ja | nein |
Der Wechsel der Steuerform ist grundsätzlich nur zum Jahreswechsel möglich und muss angemeldet werden. Eine Ausnahme: Beim Überschreiten der Umsatzgrenze wechseln Sie automatisch – bei der Pauschalsteuer in die unternehmerische Einkommensteuer.
Deshalb lohnt es sich, im Herbst kurz nachzurechnen, ob die gewählte Form für das kommende Jahr noch passt.
Was für Zugezogene besonders wichtig ist
Die Gewerbeanmeldung erfolgt elektronisch über den Behördenzugang und ist in der Regel innerhalb eines Tages erledigt – vorausgesetzt, Sie haben Steuernummer, Adresskarte und Ügyfélkapu+.
Die Umsatzsteuer ist eine getrennte Entscheidung: Bis 20 Millionen Forint können Sie die Kleinunternehmerbefreiung wählen, unabhängig davon, welche Einkommensteuerform Sie nutzen.
Die lokale Gewerbesteuer (HIPA) von bis zu 2 % kommt in allen Varianten hinzu und wird auf den Umsatz berechnet, nicht auf den Gewinn.
Und der praktische Rat: Rechnen Sie vor der Anmeldung beide realistischen Varianten durch – nicht nach der Anmeldung. Der Wechsel ist an Fristen gebunden, und ein Jahr in der falschen Form kostet mehr als eine Beratungsstunde.
Drei typische Fälle durchgerechnet
Die Theorie ist schnell erklärt; interessanter sind konkrete Konstellationen.
Fall 1: IT-Freelancerin, 15 Millionen Umsatz, kaum Kosten
Ihre realen Ausgaben – Laptop, Software, Fachliteratur – liegen bei rund 1,2 Millionen Forint, also 8 % des Umsatzes.
Mit der Pauschalsteuer und einem Satz von 45 % gelten 6,75 Millionen als Kosten – mehr als das Fünffache der tatsächlichen. Besteuert wird nur der Rest, abzüglich des steuerfreien Betrags. Der Einzelnachweis wäre hier deutlich schlechter, weil sie nur ihre echten 1,2 Millionen abziehen könnte.
Ergebnis: Pauschalsteuer, klar.
Fall 2: Bauunternehmer, 30 Millionen Umsatz, hohe Materialkosten
Material und Subunternehmer schlagen mit 24 Millionen zu Buche – 80 % des Umsatzes.
Die Pauschale für Bauleistungen beträgt ebenfalls 80 %, hier decken sich die Werte also fast. In solchen Grenzfällen entscheiden Nebenaspekte: Die Pauschalsteuer spart erheblichen Verwaltungsaufwand, der Einzelnachweis erlaubt dafür den Abzug von Investitionen und Abschreibungen, die in der Pauschale nicht gesondert zählen.
Ergebnis: Rechnen lassen – bei größeren Anschaffungen kippt es zum Einzelnachweis.
Fall 3: Nebenberuflicher Übersetzer, 4 Millionen Umsatz
Er hat eine Vollzeitstelle und übersetzt abends. Die Mindestbeitragspflicht entfällt, weil er nebenberuflich tätig ist.
Mit der Pauschalsteuer und 45 % Kostenpauschale liegt sein Einkommen bei 2,2 Millionen; davon bleiben 1.936.800 Forint steuerfrei. Zu versteuern ist also nur ein kleiner Rest.
Ergebnis: Pauschalsteuer, mit sehr geringer Belastung. Genau deshalb ist das die verbreitetste Form für Nebentätigkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Ausländer in Ungarn ein Gewerbe anmelden?
Als EU-Bürger ja, mit Registrierungsbescheinigung, Adresskarte und Steuernummer. Drittstaatsangehörige brauchen einen entsprechenden Aufenthaltstitel – die White Card genügt dafür nicht.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Bei der Pauschalsteuer wechseln Sie unterjährig in die unternehmerische Einkommensteuer. Bei KATA fällt oberhalb von 18 Millionen eine Zusatzsteuer von 40 % an, und die Form ist langfristig nicht haltbar.
Brauche ich einen Buchhalter?
Bei der Pauschalsteuer und KATA nicht zwingend, aber empfehlenswert. Beim Einzelnachweis praktisch unverzichtbar. Die monatlichen Kosten sind im Verhältnis zum Risiko einer Fehleinordnung gering.
Kann ich als Einzelunternehmer eine Kft daneben haben?
Ja, beides ist parallel möglich. Die versicherungsrechtliche Einordnung wird dadurch allerdings komplexer – das sollten Sie vorab klären.