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Studenten- und Rentnerarbeit – die günstigsten Beschäftigungsformen

Ungarn behandelt zwei Gruppen am Arbeitsmarkt besonders günstig: Studierende über eine Schülergenossenschaft und Altersrentner. In beiden Fällen entfallen die Sozialbeiträge vollständig, sodass vom Bruttolohn 85 % statt 66,5 % übrig bleiben. Wer die Formen kennt, kann bei gleichem Bruttolohn deutlich mehr herausholen.

Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze
  • Wie werden Studentenjobs in Ungarn besteuert: Über eine Schülergenossenschaft fallen nur 15 % Einkommensteuer an, keine Sozialbeiträge – weder für den Studierenden noch für den Einsatzbetrieb.
  • Erwirbt man über eine Schülergenossenschaft Rentenansprüche: Nein.
  • Warum sind Rentner für Arbeitgeber günstiger: Die Beschäftigung eines Altersrentners begründet kein Versicherungsverhältnis, sodass der Arbeitgeber die Sozialabgabe von 13 % nicht zahlt und vom Lohn keine 18,5…
📢 Der Kern in Zahlen: Bei 300.000 Forint Bruttolohn erhält ein regulärer Arbeitnehmer 199.500 Forint netto. Über eine Schülergenossenschaft oder als Rentner sind es 255.000 Forint – ein Unterschied von 55.500 Forint im Monat, ohne dass der Arbeitgeber mehr zahlt.

Die vier Formen im Vergleich

FormEinkommensteuerSozialbeitragNetto von 300.000 Ft
Schülergenossenschaft15 %0 %255.000 Ft
Student unter 25, Arbeitsverhältnis0 %*18,5 %244.500 Ft
Rentner, Arbeitsverhältnis15 %0 %255.000 Ft
Rentner, eigenes Gewerbe15 %ermäßigtje nach Form

* Die Ermäßigung für unter 25-Jährige befreit von der Einkommensteuer, bis zu einem Bruttogehalt von 715.765 Forint monatlich.

Interessant: Bei niedrigeren Löhnen liegen Schülergenossenschaft und reguläres Arbeitsverhältnis für unter 25-Jährige nah beieinander – die eine Form spart die Beiträge, die andere die Steuer. Bei höheren Löhnen gewinnt die Genossenschaft, weil die 18,5 % Beitrag ohne Obergrenze anfallen, während die Steuerbefreiung gedeckelt ist.

Die Schülergenossenschaft (iskolaszövetkezet)

Dieses Modell hat in Deutschland keine direkte Entsprechung. Die Genossenschaft ist formal Ihr Arbeitgeber und vermittelt Sie an Einsatzbetriebe. Sie bleiben in der Genossenschaft Mitglied und werden pro Einsatz abgerechnet.

Der steuerliche Vorteil ist erheblich: Weder Sie noch der Einsatzbetrieb zahlen Sozialbeiträge. Es bleibt nur die Einkommensteuer von 15 %.

Voraussetzungen

  • Sie sind Vollzeitstudierende an einer Schule oder Hochschule.
  • Sie sind Mitglied der Genossenschaft.
  • Die Tätigkeit läuft über die Genossenschaft, nicht direkt mit dem Betrieb.

Die Kehrseite: Da keine Beiträge fließen, erwerben Sie über diese Arbeit keine Rentenanwartschaft, keinen Anspruch auf Krankengeld und keine Versicherungszeit. Für einen Nebenjob während des Studiums ist das meist unproblematisch – wer jahrelang so arbeitet, sollte es aber wissen.

Vergleichen Sie die Formen

Der Rechner zeigt für Ihren Bruttolohn, welche Beschäftigungsform netto am meisten übrig lässt.

Zum Rechner →

Studierende im regulären Arbeitsverhältnis

Wer nicht über eine Genossenschaft arbeitet, wird normal beschäftigt – mit 18,5 % Sozialbeitrag. Dafür greift bei unter 25-Jährigen die Steuerbefreiung für junge Arbeitnehmer: keine Einkommensteuer bis zu einem Bruttogehalt von 715.765 Forint monatlich.

Der Vorteil gegenüber der Genossenschaft: Sie erwerben Versicherungszeit und Rentenanwartschaften, sind krankenversichert und haben Anspruch auf Krankengeld. Für ein längerfristiges Arbeitsverhältnis neben dem Studium ist das oft die bessere Wahl.

Die Steuerbefreiung endet mit dem Monat, in dem Sie 25 werden.

Rentner in Beschäftigung

Seit 2019 begründet die Beschäftigung eines Altersrentners kein Versicherungsverhältnis. Die Folge: keine 18,5 % vom Lohn, keine 13 % Sozialabgabe für den Arbeitgeber. Es bleibt die Einkommensteuer von 15 %.

Das macht Rentner am Arbeitsmarkt attraktiv – ein Argument, das Sie in Verhandlungen einsetzen können: Ihre Beschäftigung kostet den Arbeitgeber 13 % weniger als die einer gleich bezahlten jüngeren Person.

Ausführlich behandeln wir das im Artikel zum Arbeiten neben der Rente, einschließlich der Frage, wie eine deutsche Rente in dieser Einordnung behandelt wird.

Was Zugezogene beachten sollten

Für Studierende

Die Schülergenossenschaft steht auch ausländischen Vollzeitstudierenden offen. Sie brauchen eine ungarische Steueridentifikationsnummer und in der Regel eine Adresskarte. Studierende aus der EU können sich zudem über die EHIC-Karte ihres Heimatlandes absichern, solange dort noch Versicherungsschutz besteht.

Wichtig: Eine Beschäftigung über die Genossenschaft begründet keine ungarische Krankenversicherung. Klären Sie vorher, worüber Sie im Krankheitsfall abgesichert sind.

Für Rentner

Die entscheidende Frage ist, ob Ihre ausländische Rente für die beitragsfreie Behandlung anerkannt wird. Das ist ein Einzelfall und sollte vor der Arbeitsaufnahme mit der Sozialversicherung geklärt werden – es geht um 18,5 % Ihres Bruttolohns.

Der praktische Rat: Fragen Sie den potenziellen Arbeitgeber ausdrücklich, in welcher Form er Sie beschäftigen möchte. Viele ungarische Betriebe arbeiten routinemäßig mit Schülergenossenschaften und kennen die Vorteile – bei Rentnern ist die beitragsfreie Behandlung dagegen nicht überall bekannt, obwohl sie dem Betrieb 13 % spart.

Ein konkreter Vergleich über ein Jahr

Nehmen wir eine Studentin, die neben dem Studium 20 Stunden pro Woche arbeitet und dafür 250.000 Forint brutto im Monat erhält.

SchülergenossenschaftArbeitsverhältnis (unter 25)
Brutto im Jahr3.000.000 Ft3.000.000 Ft
Einkommensteuer−450.000 Ft0 Ft
Sozialbeitrag0 Ft−555.000 Ft
Netto im Jahr2.550.000 Ft2.445.000 Ft
Rentenzeit erworbenneinja
Krankengeldanspruchneinja

Der Unterschied im Netto beträgt gut 100.000 Forint im Jahr zugunsten der Genossenschaft – dafür fehlen dort ein Jahr Versicherungszeit und der Krankengeldanspruch.

Was das praktisch heißt

Für ein bis zwei Jahre Nebenjob ist die Genossenschaft meist die richtige Wahl: Der Vorteil ist unmittelbar spürbar, und die fehlende Versicherungszeit fällt über ein ganzes Erwerbsleben kaum ins Gewicht.

Anders sieht es aus, wenn Sie mehrere Jahre in nennenswertem Umfang arbeiten – etwa während eines langen Studiums oder einer Promotion. Dann summieren sich die fehlenden Jahre, und bei einer längeren Krankheit stehen Sie ohne Absicherung da. In diesem Fall ist das reguläre Arbeitsverhältnis die solidere Wahl.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Wer über die Genossenschaft arbeitet, ist über diese Tätigkeit nicht krankenversichert. Ausländische Studierende sollten prüfen, worüber sie abgesichert sind – über die EHIC des Heimatlandes, eine studentische Versicherung oder den freiwilligen ungarischen Beitrag für Gesundheitsdienstleistungen.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Verdienstgrenze für Studierende?

Für die Beschäftigung selbst nicht. Die Steuerbefreiung für unter 25-Jährige ist bei 715.765 Forint monatlich gedeckelt; darüber fällt auf den übersteigenden Teil Steuer an.

Zählt die Arbeit über die Genossenschaft als Berufserfahrung?

Praktisch ja, rentenrechtlich nein – es entsteht keine anrechenbare Versicherungszeit.

Kann ich als Rentner ein Gewerbe anmelden?

Ja, und das ist oft günstig: Als „ergänzend tätig" entfällt die Mindestbeitragspflicht, die hauptberufliche Unternehmer über 100.000 Forint monatlich kostet.

Was ist mit Schülern unter 18?

Auch sie können über Schülergenossenschaften arbeiten, mit arbeitsrechtlichen Beschränkungen bei Arbeitszeit und Tätigkeitsart.